Knuspereis

Allgemeine Mietbedingungen (AGB)

Platzhalter: Dieser Text muss vor dem Livegang rechtlich geprüft werden.

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Softeismaschinen mit Zubehör. Vermieter ist der im Mietvertrag genannte Vermieter, Mieter ist der dort genannte Kunde. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn der Vermieter sie per E-Mail oder in der Buchung bestätigt.

2. Mietgegenstand

Vermietet wird eine Softeismaschine mit Zubehör für den vereinbarten Zeitraum. Paket, Leistungen, Zubehör und Preis ergeben sich aus der Buchung. Der Mix ist ein Lebensmittel und wird nicht vermietet, sondern verkauft.

3. Vertragsschluss und Anzahlung

Die Anfrage ist unverbindlich. Der Mieter nimmt den Mietvertrag online an, indem er diese Mietbedingungen mit einem Haken bestätigt und seinen Namen eintippt. Mit der Annahme und der Zahlung der Anzahlung von 100 € ist der Termin verbindlich gebucht. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis verrechnet.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise sind Endpreise. Es gilt der Preis aus der Buchung. Nachbestellungen und Folgetage kommen zum Preis laut gültiger Preisliste dazu. Der Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) ist bei der Rückgabe fällig und wird mit der Kaution verrechnet. Reicht die Kaution nicht oder gibt es keine, zahlt der Mieter den Rest bei der Rückgabe.

5. Kaution

Bei BASIC und PREMIUM hinterlegt der Mieter bei der Übergabe eine Kaution von 300 € in bar. Die Kaution sichert alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe in bar zurückgegeben. Berechtigte Forderungen (Schäden, fehlendes Zubehör, Folgetage, Pauschale nach Abschnitt „Transport und Kipp-Anzeiger“) werden mit der Kaution verrechnet; der Vermieter nennt dabei Grund und Betrag im Rückgabeprotokoll. Bei FULL SERVICE entfällt die Kaution.

6. Übergabe, Abholung und Lieferung

Übergabe und Rückgabe erfolgen zu den in der Buchung vereinbarten Uhrzeiten, bei Abholung durch den Mieter wie bei Lieferung durch den Vermieter. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Darin werden festgehalten: die Nummer des Kipp-Anzeigers mit einem Foto, das vollständige Zubehör, dass der Mieter in die Bedienung eingewiesen wurde und die Anleitung per QR-Code kennt, sowie der Erhalt der Kaution in bar. Der Mieter sieht sich die Maschine an und bestätigt im Protokoll mit einem Haken, seinem getippten Namen und seiner Unterschrift mit dem Finger auf dem Bildschirm, dass er sie funktionsfähig und ohne Mängel übernommen hat. Sieht der Mieter einen Mangel, nennt er ihn vor der Bestätigung; er wird im Protokoll vermerkt. Datum und Uhrzeit der Bestätigung werden gespeichert. Das Protokoll wird als PDF im Format DIN A4 erstellt; der Mieter erhält es per E-Mail und findet es in seinem Kundenbereich.

7. Nutzung

Der Mieter nutzt die Maschine sorgfältig und nach der Anleitung (QR-Code an der Maschine). Sie wird nur an einer geerdeten 230-V-Steckdose betrieben, ohne weitere Großverbraucher am selben Stromkreis, auf festem, ebenem Untergrund und vor Nässe geschützt. Die Maschine darf nicht geöffnet, umgebaut oder selbst repariert werden. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der eigenen Veranstaltung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Bei Störungen mit Strom, Geruch, Rauch oder Wasser im Gerät ist sofort der Stecker zu ziehen und der Vermieter anzurufen. Andere Störungen meldet der Mieter unverzüglich, am einfachsten über „Problem melden“ im Kundenbereich.

8. Transport und Kipp-Anzeiger

Die Maschine ist stets aufrecht stehend zu transportieren und darf weder hingelegt noch stark gekippt werden. Andernfalls kann beim Einschalten der Kompressor beschädigt werden. Nach jedem Transport muss die Maschine vor dem Einschalten mindestens 2 Stunden aufrecht stehen. Wurde die Maschine gekippt, darf sie nicht eingeschaltet werden; der Vermieter ist sofort zu informieren. An der Maschine ist ein Kipp-Anzeiger mit fortlaufender Nummer angebracht; Nummer und Zustand werden bei Übergabe und Rückgabe mit Foto festgehalten. Ist der Kipp-Anzeiger bei der Rückgabe rot verfärbt, wurde die Maschine gekippt oder gelegt. Sie muss dann vor der nächsten Vermietung fachkundig geprüft werden, und ein Schaden am Kompressor ist wahrscheinlich. Dafür berechnet der Vermieter pauschal 300 € und verrechnet den Betrag mit der Kaution. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einen nachweislich höheren Schaden kann der Vermieter nach Abschnitt „Haftung des Mieters“ verlangen.

9. Rückgabe, Reinigung und Verspätung

Die Maschine ist geleert und mit Wasser durchgespült zurückzugeben, mit dem vollständigen Zubehör. Die gründliche Endreinigung übernimmt der Vermieter. Wer nicht selbst durchspülen möchte, kann die Reinigungspauschale von 39 € dazubuchen. Kommt die Maschine nicht geleert und durchgespült oder stark verschmutzt zurück, berechnet der Vermieter die Reinigungspauschale ebenfalls und verrechnet sie mit der Kaution; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Bei der Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll erstellt (Kipp-Anzeiger mit Nummer und Foto, Zubehör, Sauberkeit, Verrechnung der Kaution), das der Mieter, wenn er anwesend ist, ebenfalls auf dem Bildschirm unterschreibt. Ungeöffnete Eis-Boxen werden erstattet. Wird die vereinbarte Rückgabezeit um mehr als 15 Minuten überschritten, wird für jede angefangenen 24 Stunden ab der vereinbarten Rückgabezeit ein weiterer Miettag nach der gültigen Preisliste berechnet; dieser Betrag wird mit der Kaution verrechnet.

10. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden an der Maschine und am Zubehör sowie für deren Verlust, wenn er sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter nicht. Er haftet nicht für normale Abnutzung und nicht für technische Defekte, die er nicht verursacht hat. Grob fahrlässig handelt insbesondere, wer gegen die ausdrücklichen Regeln dieser Mietbedingungen zum Transport, zum Stromanschluss oder zum Öffnen der Maschine verstößt. Der Mieter steht für Personen ein, denen er die Maschine überlässt oder die sie auf seiner Veranstaltung bedienen. Der Mieter haftet nur für den tatsächlichen Schaden, höchstens bis zum Zeitwert der Maschine.

11. Ausfall der Maschine

Fällt die Maschine während der Miete ohne Verschulden des Mieters aus, hilft der Vermieter telefonisch oder vor Ort, soweit ihm das möglich ist. Gelingt das nicht, wird die Miete für die Ausfallzeit anteilig erstattet. Weitere Ansprüche richten sich nach Abschnitt „Haftung des Vermieters“.

12. Lebensmittel und Hygiene

Für die Hygiene beim Ausgeben des Eises an seine Gäste ist der Mieter verantwortlich. Er hält die Hinweise der Anleitung ein (saubere Hände, Mix gekühlt lagern und nicht zu lange offen stehen lassen). Angaben zu Zutaten und Allergenen stehen auf der Packung des Mix; der Mieter informiert seine Gäste darüber.

13. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf die der Mieter vertrauen darf, und dann begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14. Stornierung

Sagt der Mieter die Buchung ab, gleich zu welchem Zeitpunkt, behält der Vermieter die Anzahlung von 100 € als Entschädigung für den freigehaltenen Termin. Weitere Kosten entstehen dem Mieter nicht. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sagt der Vermieter ab, erstattet er alle Zahlungen vollständig.

15. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet die Daten des Mieters nur zur Durchführung der Miete und bewahrt den Mietvertrag nach den gesetzlichen Fristen auf. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.